Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0477-18 21. Februar 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · arrendamiento con opción de compra

Übertragung von Wohnraum durch Ausübung einer Kaufoption unterliegt ITP und AJD, sofern die Transaktion von der MwSt. befreit ist

Der Anfragende möchte wissen, ob der Erwerb einer Immobilie durch die Ausübung einer Kaufoption in einem Mietvertrag der MwSt. oder der ITP und AJD unterliegt. Die DGT stellt fest, dass es sich bei einer zweiten Übertragung von Bauwerken durch einen Nicht-Bauträger um eine steuerpflichtige, aber von der MwSt. befreite Transaktion handelt, was die Steuerpflicht hinsichtlich der ITP und AJD zur Folge hat.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Der Steuerpflichtige möchte wissen, ob der Erwerb für Zwecke der Umsatzsteuer als erste oder zweite Übertragung gilt und ob er folglich nach der Umsatzsteuer oder nach der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (ITP und AJD) besteuert wird.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Vermieter kein Bauträger ist, gilt die Übergabe der Wohnung durch Ausübung einer Kaufoption als zweite Übergabe, die der Umsatzsteuer unterliegt, aber von ihr befreit ist. Da es sich um eine von der Umsatzsteuer befreite Immobilienübertragung handelt, unterliegt der Vorgang der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragung der ITP und AJD gemäß Artikel 7.5 des TRLITPAJD. In diesem Fall ist der variable Satz der AJD aufgrund der Unvereinbarkeit mit der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragung nicht anwendbar.

Kostenloses Erstgespräch buchen