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V0470-24 19. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Einbringung eines Sonderguts in die Gütergemeinschaft löst Einkommensteuerpflicht aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung einer alleinigen Immobilie in die Gütergemeinschaft Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) hat. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung der Eigentumsanteile auf jeweils 50 % pro Ehegatten eine Übertragung darstellt, die einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust begründen kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der Einbringung der Wohnung in die Gütergemeinschaft im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Sondereigentums in die Gütergemeinschaft stellt eine Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens des Einbringers dar. Da das Eigentum beiden Ehegatten zur Hälfte zugewiesen wird, findet eine Übertragung von 50 % des Vermögenswertes auf den anderen Ehegatten statt. Dies führt zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust basierend auf der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Übertragungswert. Wenn der Einbringer über 65 Jahre alt ist und die Wohnung sein gewöhnlicher Wohnsitz ist, könnte die entsprechende Steuerbefreiung Anwendung finden.

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