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V0469-24 19. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Einbringung eines Sondervermögens in die Gütergemeinschaft löst Einkommensteuerpflicht aus

Ein Ehegatte erkundigt sich nach der Einkommensteuerpflicht bei der unentgeltlichen Einbringung einer Immobilie aus Alleineigentum in die Gütergemeinschaft. Die DGT stellt klar, dass die Gütergemeinschaft zwar nicht selbst steuerpflichtig ist, der Vorgang jedoch die Vermögenszusammensetzung des Einbringers verändert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des besagten Einbringungsvorgangs in der Einkommensteuer der natürlichen Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Alleineigentumsgegenstandes in die Zugewinngemeinschaft gilt steuerrechtlich als Miteigentum zu je 50 % für jeden Ehegatten. Für den Einbringer bedeutet dies eine Änderung der Zusammensetzung seines Vermögens, die einen Vermögenszuwachs oder einen Vermögensverlust in Höhe der Hälfte des eingebrachten Gegenstandes auslöst. Das Ergebnis wird durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten dieses 50 %-Anteils ermittelt, wobei die Regeln für entgeltliche Übertragungen Anwendung finden.

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