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V0463-14 20. Februar 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · deducción por investigación y desarrollo

Softwareentwicklung für Ticketmanagement: Keine F&E, aber potenziell technologische Innovation

Ein Festivalveranstalter erkundigt sich, ob die Entwicklung einer Software zur Verwaltung von Einladungen und Akkreditierungen als Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) steuerlich absetzbar ist. Die DGT stellt fest, dass dies keine F&E darstellt, weist jedoch darauf hin, dass es unter bestimmten Voraussetzungen als technologische Innovation gelten könnte.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob dem anfragenden Unternehmen der Abzug für Forschungs-, Entwicklungs- und technologische Innovationsaktivitäten gewährt werden kann, unter der Annahme, dass die neue Software die Schaffung eines neuen Geschäfts- und Managementprozesses darstellt, der sich wesentlich vom derzeit bestehenden Prozess unterscheidet.

Die Entscheidung der DGT

Die Softwareentwicklung stellt keine F&E dar, wenn sie keinen bedeutenden wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritt durch neue Theoreme, Algorithmen, Betriebssysteme oder Sprachen bewirkt. Sie könnte jedoch als technologische Innovation eingestuft werden, wenn die Software einen technologischen Fortschritt bei der Erzielung neuer Prozesse oder wesentlicher Verbesserungen bestehender Prozesse darstellt. Zu diesem Zweck muss die Neuheit technologisch, wesentlich sein und darf nicht aus Routinebemühungen oder ästhetischen Modifikationen bestehen.

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