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V0452-24 19. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Nachzahlung einer Rente per Gerichtsurteil: 30 %-Minderung anwendbar und Zinsen als Vermögensertrag steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Nachzahlungen eines Mutterschaftszuschlags sowie der erhaltenen gerichtlichen Zinsen. Die DGT stellt fest, dass die Nachzahlungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit der Möglichkeit einer Minderung gelten und die Zinsen als Vermögenserträge in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Besteuerung der erhaltenen Beträge.

Die Entscheidung der DGT

Durch gerichtliches Urteil anerkannte Rentenrückstände werden dem Steuerjahr zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird, und können die Ermäßigung von 30 % gemäß Art. 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen. Verzugszinsen aufgrund behördlicher Nichterfüllung stellen Vermögenserträge dar, die dem Jahr ihrer Auszahlung zugerechnet werden und in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen. Rechtsverteidigungskosten sind im Jahr ihrer Fälligkeit bis zu einem Betrag von 300 Euro jährlich abzugsfähig.

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