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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ab welchem Zeitpunkt die zweijährige Frist für die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz gilt, wenn der Bau im Rahmen der Eigenleistung vor dem Verkauf erfolgt. Die DGT stellt klar, dass die Reinvestition innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen kann.
Gestellte Frage: Datum, ab dem die zweijährige Frist für die Reinvestition zur Anwendung der Reinvestitionsbefreiung gemäß Artikel 38 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in einem Fall von Selbstbau vor dem Verkauf berechnet wird.
Für die Befreiung wegen Reinvestition muss die Übertragung der Wohnung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der neuen Wohnung erfolgen. In Fällen der Eigenleistung ist das Erwerbsdatum das Datum der Fertigstellung der Arbeiten, welches durch gültige Beweismittel nachgewiesen werden muss. Kann das Fertigstellungsdatum nicht nachgewiesen werden, wird das Datum der Urkunde über die Erklärung des Neubaus herangezogen.
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