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V0440-23 27. Februar 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Übertragung einer Auto-Taxi-Lizenz nach aktivem Ruhestand gilt als Geschäftsaufgabe, nicht als Ruhestandsgründ

Ein Taxifahrer erkundigt sich, ob der Verkauf seiner Auto-Taxi-Lizenz den Anwendungsvorteil der Ermäßigung für den Ruhestand gemäß DA 7 der LIRPF ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass bei einer Übertragung nach Ausübung der Tätigkeit im Rahmen des aktiven Ruhestands nicht der Ruhestand, sondern die Geschäftsaufgabe als Grund gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob bei der Übertragung der Auto-Taxi-Lizenz die in der siebten Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Minderung des Veräußerungsgewinns in Anspruch genommen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Minderung des Veräußerungsgewinns aus der Übertragung immaterieller stiller Vermögenswerte ist nicht anwendbar, wenn die Übertragung nicht durch den Ruhestand motiviert ist. Wenn der Inhaber die Tätigkeit nach dem Eintritt in den Ruhestand unter dem Kompatibilitätsregime fortsetzt, gilt die spätere Übertragung der Lizenz als durch die Einstellung der Tätigkeit und nicht durch den Ruhestand motiviert. In diesem Fall unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, es sei denn, es liegen andere in der Vorschrift vorgesehene Gründe vor.

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