Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0440-21 2. März 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Zwei verschiedene Anschaffungsdaten und -werte für die Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilien anzuwenden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs eines Wohnhauses, das auf einem Grundstück errichtet wurde, welches zu einem anderen Zeitpunkt als das Gebäude erworben wurde. Die DGT stellt klar, dass Grund und Boden sowie das Gebäude getrennt zu behandeln sind, wobei für die Gewinnberechnung jeweils die entsprechenden Anschaffungsdaten und -werte heranzuziehen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Beim Verkauf einer Immobilie, die aus Grund und Boden sowie Wohnraum besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden, liegen zwei Anschaffungswerte und zwei verschiedene Anschaffungsdaten vor. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der vor dem 20. Januar 2006 entstandene Anteil proportional zu den Tagen zu berechnen, an denen jeder Teil (Grundstück und Wohnraum) bis zu diesem Datum im Vermögen verblieb. Ebenso findet die neunte Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes Anwendung, da es sich um vor Dezember 1994 erworbene Elemente handelt.

Kostenloses Erstgespräch buchen