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V0433-18 20. Februar 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · impuestos especiales

Steuerbefreiung bei der Anschaffung alkoholischer Getränke in Zolllagern unter dem Aussetzungssystem

Ein Unternehmen erkundigte sich nach der steuerlichen Einstufung des Kaufs und Verkaufs alkoholischer Getränke in Zolllagern sowie nach den entsprechenden Meldeformularen. Die DGT stellt klar, dass Umsätze unter dem Aussetzungssystem von der Mehrwertsteuer befreit sind, und erläutert die entsprechenden Informationsformulare.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Die Qualifizierung der von der Steuerpflichtigen durchgeführten Erwerbsvorgänge wird hinterfragt, ebenso wie die von ihr durchgeführten Übertragungsvorgänge. Des Weiteren soll geklärt werden, in welchen Formularen diese Vorgänge zur Erklärung gebracht werden müssen.

Die Entscheidung der DGT

Für die Verbrauchssteuern erfolgt die Sendung zwischen Steuerlagern verschiedener Mitgliedstaaten unter einem suspensiven Regime, wobei die Verantwortung beim Inhaber des abgebenden Lagers liegt. In Bezug auf die MwSt. sind innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern, die einem Regime außer dem Zollagerregime unterliegen, befreit. Übertragungen dieser Güter, solange sie sich in diesem Regime befinden, unterliegen ebenfalls der MwSt., sind jedoch von dieser befreit.

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