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V0431-26 27. Februar 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Grundstückskauf nicht abzugsfähig, Personalkosten hingegen schon

Eine Personengesellschaft aus der Viehwirtschaft erkundigt sich nach der Abziehbarkeit von Grundstückskäufen für Anbauflächen sowie Personalkosten. Die DGT stellt klar, dass Grundstücke als betrieblich genutzte Vermögensgegenstände gelten und weder als Aufwand noch als abschreibungsfähig gelten, während Personalkosten unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Ausgaben für den Kauf der genannten Grundstücke in der Einkommensteuer für natürliche Personen abzugsfähig wären. Zudem wird gefragt, ob im Falle der Einstellung von Personal für die genannte Aussaat die entstandenen Kosten abzugsfähig wären.

Die Entscheidung der DGT

Der Erwerb von Grundstücken stellt keine abzugsfähige Ausgabe dar, da es sich um dem Betrieb zuordnungsfähige Vermögensgegenstände handelt, und Grundstücke sind nicht abschreibungsfähig. Personalkosten sind abzugsfähig, wenn die Methode der direkten Schätzung angewandt wird, sofern sie mit der Tätigkeit verknüpft, begründet und erfasst sind. Wird die Methode der objektiven Schätzung angewandt, wirken sich diese Ausgaben nicht auf die Berechnung des Nettoertrags aus.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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