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V0429-25 20. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · responsabilidad patrimonial

Entschädigung für nicht erhaltene Vergütungen als Arbeitsertrag mit Ermäßigung bei mehrjähriger Entstehung steuerpflichtig

Eine Anfragende erkundigt sich, ob eine Entschädigung aus Staatshaftung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass keine Befreiung vorliegt, da es sich nicht um einen Personenschaden handelt. Die Zahlung ist als Arbeitsertrag zu versteuern, wobei die Ermäßigung von 30 % zulässig ist, sofern der Entstehungszeitraum mehr als zwei Jahre beträgt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación en el IRPF de la indemnización.

Die Entscheidung der DGT

La indemnización por retribuciones no percibidas no es una renta exenta por daños personales, sino un rendimiento del trabajo según el artículo 17.1 de la Ley del IRPF. Al compensar perjuicios económicos por un periodo superior a dos años, es aplicable la reducción del 30% del artículo 18.2, siempre que no se hayan aplicado otras reducciones similares en los cinco periodos impositivos anteriores y no supere los 300.000 euros.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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