Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0419-24 14. März 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Einbringung eines getrennten Vermögensgegenstandes in die Gütergemeinschaft löst Einkommensteuerpflicht aus

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Einbringung seines Anteils an einer Immobilie aus dem getrennten Vermögen in die Gütergemeinschaft der Ehegatten im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass die Gütergemeinschaft zwar nicht selbst Steuerpflichtige ist, der Vorgang jedoch die Zusammensetzung des Vermögens des Einbringers verändert und einen Veräußerungsgewinn oder -verlust für den Teil auslöst, der auf den anderen Ehegatten übergeht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Einkommensteuerliche Behandlung dieser Einbringung und ob das Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 295/2021 vom 3. März 2021 anwendbar wäre.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Alleineigentums in die Zugewinngemeinschaft gilt für die Zwecke der Einkommensteuer als Miteigentum zu 50 % zwischen den Ehegatten. Dies stellt eine Vermögensänderung für den Einbringer dar, die einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust für den Anteil generiert, der auf den anderen Ehegatten übertragen wird (im vorliegenden Fall 25 %). Der Gewinn wird durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten ermittelt und dem Sparanteil der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.

Kostenloses Erstgespräch buchen