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V0412-16 3. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · devengo

Steuerliche Entstehung der Einkünfte aus Enteignungen erfolgt mit dem Übergang von Nutzen und Lasten

Die Anfragende erkundigt sich nach dem Zeitpunkt des steuerlichen Zuflusses bei einer Enteignung und den Auswirkungen einer gerichtlichen Entscheidung über den Entschädigungspreis. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung mit der Inbesitznahme erfolgt und etwaige Preisdifferenzen aufgrund eines rechtskräftigen Urteils dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem das Urteil zugestellt wird.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Wann die Entstehung der Steuerpflicht im Rahmen der Körperschaftsteuer als Ertrag aus der Enteignung gilt.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus einer Enteignung werden in dem Zeitraum einbezogen, in dem die Risiken und Vorteile des Eigentums übertragen werden, was mit der Inbesitznahme durch die Besetzungsurkunde erfolgt. Wenn der Preis angefochten wird, wird die Differenz zwischen dem ursprünglichen angemessenen Preis und dem durch Urteil festgesetzten Preis in dem Zeitraum fällig, in dem das Urteil nach seiner Zustellung rechtskräftig wird. Verzugszinsen müssen in dem Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem sie nach finanzwirtschaftlichen Kriterien anfallen.

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