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V0390-16 1. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Der 10 %-Steuersatz gilt für Nephrostomie- und Nephroureter-Katheter bei Inkontinenz

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz für verschiedene Drainage-Katheter. Die DGT stellt fest, dass bestimmte Produkte mit 10 % besteuert werden, sofern sie für Situationen der Inkontinenz bestimmt sind, während andere dem Regelsatz von 21 % unterliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auf die beschriebenen Produkte anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Nephrostomie- und Nephroureter-Drainagekatheter werden mit 10 % besteuert, sofern sie spezifisch für Situationen von Harn- oder Stuhlinkontinenz bestimmt sind; andernfalls findet der Regelsatz Anwendung. Gallendrainagekatheter und Mehrzweckdrainagekatheter werden mit dem Regelsatz von 21 % besteuert.

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