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Der Anfragende möchte wissen, ob die Wohnung, in der er seit 2006 lebt, nach Erhalt durch eine Erbfolgevereinbarung im Jahr 2021 für die Steuerbefreiung bei Reinvestition als Hauptwohnsitz gelten kann. Die DGT antwortet, dass die dreijährige Wohnfrist ab dem Erwerb des Eigentums zu berechnen ist.
Cuestión planteada Aplicación, en una futura transmisión, de la exención por reinversión en vivienda habitual (artículo 38.1 de la Ley 35/2006).
Para que una vivienda sea habitual, debe ser la residencia efectiva del contribuyente durante al menos tres años continuados desde su adquisición. El cómputo de este plazo no puede incluir el periodo de permanencia previo a la adquisición de la titularidad. La exención requiere que el contribuyente haya ostentado el pleno dominio de la vivienda durante dicho periodo de tres años.
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