Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0356-14 12. Februar 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Geografische Mobilitätsentschädigung: 40 % Steuerermäßigung bei Zuordnung zu einem einzigen Veranlagungszeitraum möglich

Es wurde angefragt, ob die von einem Unternehmen an seine Arbeitnehmer gezahlten Beträge für die Verlegung des Arbeitsortes die 40 %ige Ermäßigung gemäß Art. 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge gemäß der Verordnung als Einkünfte gelten, die zeitlich nachweisbar unregelmäßig erzielt werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Aplicación de la reducción del 40 por 100 establecida en el artículo 18.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a la compensación por movilidad geográfica referida.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt