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V0343-22 23. Februar 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei steuerbefreiten Immobilienlieferungen nach Verzicht auf die Befreiung

Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft beim Erwerb einer Industriehalle im Rahmen einer Insolvenzversteigerung anwendbar ist. Die DGT erläutert, dass bei einer zweiten steuerbefreiten Übertragung auf die Befreiung verzichtet werden kann, um die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß dem Gesetz über die Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Handelt es sich bei der Übertragung des Gebäudes um eine zweite oder spätere Lieferung, so unterliegt diese der Umsatzsteuer, ist jedoch davon befreit. Der Steuerpflichtige kann auf diese Befreiung verzichten, wenn der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In diesem Fall findet die in Artikel 84.eins.2.e) des Umsatzsteuergesetzes vorgesehene Umkehr der Steuerschuldnerschaft Anwendung.

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