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V0340-16 27. Januar 2016 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · consolidación del dominio

ITPAJD bei Herrschaftskonsolidierung am Immobilienstandort; ISD am Wohnsitz des Erblassers

Es wird die Frage nach dem steuerlichen Ort für die Konsolidierung des Nießbrauchs an einer Wohnung sowie für das Vermächtnis einer Gewerbeeinheit gestellt. Die DGT stellt fest, dass die ITPAJD dort zu entrichten ist, wo sich die Immobilie befindet, und die ISD dort, wo der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ort der Besteuerung der Vereinigung des Eigentums an der Wohnung und des Vermächtnisses der Räumlichkeiten.

Die Entscheidung der DGT

Die Vereinigung des Eigentums durch Erlöschen des Nießbrauchs unterliegt der Steuer auf belastende Vermögensübertragungen (ITPAJD) in der Autonomen Gemeinschaft, in der die Immobilien belegen sind. Andererseits erfolgt die Versteuerung des Erwerbs von Vermögenswerten durch Vermächtnis (ISD) in dem Gebiet, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

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