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V0328-22 18. Februar 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Abzug des Mobilitätskostenzuschlags bei Arbeitslosigkeit vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach Bestehen einer Beamtenprüfung den Abzug für geografische Mobilität geltend machen kann, wenn er als unregelmäßiger Arbeitnehmer (trabajador discontinuo) gemeldet und als arbeitslos registriert ist. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anmeldung beim Arbeitsamt vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der erfolgreichen Bewerber erfolgt ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für geografische Mobilität in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) für 2022, 2023 und 2024 angewendet werden könnte.

Die Entscheidung der DGT

Um die Erhöhung der abzugsfähigen Ausgaben für geografische Mobilität anzuwenden, muss der Steuerpflichtige arbeitslos sein und bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Diese Anmeldung muss vor dem Datum der Veröffentlichung der endgültigen Liste der erfolgreichen Bewerber bei den Auswahlprüfungen erfolgen. Zudem muss der Wohnsitzwechsel in eine neue Gemeinde aufgrund der neuen Arbeitsstelle erfolgen. Die Erhöhung findet im Veranlagungszeitraum der Änderung sowie im darauffolgenden Anwendung.

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