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V0319-15 28. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación de rama de actividad

Einbringung eines Geschäftsbereichs, Spaltung und Verschmelzung können unter bestimmten Voraussetzungen dem Sonderregime der Körperschaftsteuer unterliegen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Umstrukturierung durch Einbringung eines Geschäftsbereichs, Gesamtsplitung und unzulässige Verschmelzung das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen kann und ob die entsprechenden Gründe zulässig sind. Die DGT antwortet, dass die Vorgänge unter Erfüllung der gesetzlichen und kaufmännischen Voraussetzungen diesem Regime unterliegen können und die dargelegten wirtschaftlichen Gründe als gültig erachtet werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si las operaciones de reestructuración planteadas podrían acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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