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V0319-14 10. Februar 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Teilspaltung eines Geschäftsbereichs kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern es eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet

Ein Unternehmen mit Vermietungs- und Inkassotätigkeiten erkundigt sich, ob es eine Teilspaltung seines Immobilienbereichs auf eine andere Gesellschaft unter Anwendung des Sonderregimes der Körperschaftsteuer vornehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, wenn das abgesonderte Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit darstellt und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VIII, del título VII del Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades aprobado por Real Decreto Legislativo 4/2004, de 5 de Marzo.

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