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V0314-19 14. Februar 2019 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · exención

Die Zuordnung von Vermögenswerten für die Befreiung von der Vermögensteuer richtet sich nach den Vorschriften der Einkommensteuer

Eine Steuerzahlerin erkundigt sich, ob eine Industriehalle, in der sich ihre Büros und Teile einer Tochtergesellschaft befinden, als geschäftlich genutztes Vermögen gilt, um die Steuerbefreiung für ihre Beteiligungen an einer Holding im Rahmen der Vermögensteuer zu rechtfertigen. Die DGT stellt klar, dass die Zuordnung zur gewerblichen Tätigkeit nach den Regeln der Einkommensteuer (IRPF) zu bestimmen ist und sie keine verbindliche Aussage darüber treffen kann, ob die betreffende Immobilie diese Voraussetzung erfüllt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Industriehalle als zugeordneter Vermögenswert gilt, um zu bestimmen, ob die Beteiligungen an der Holdinggesellschaft von der Vermögensteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Para que la entidad no gestione un patrimonio inmobiliario, no debe tener más de la mitad de su activo no afecto a actividades económicas. La afectación de los elementos se determina según el IRPF, cuando sean necesarios para obtener rendimientos y se utilicen para los fines de la actividad. La DGT no puede valorar si la nave es necesaria o proporcional para la actividad, debiendo valorarse la adecuación y proporcionalidad en inspección.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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