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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Fusion durch Übernahme von Beteiligungsgesellschaften das Sonderregime des LIS in Anspruch nehmen kann und ob die wirtschaftlichen Gründe dafür zulässig sind. Die DGT antwortet, dass die Transaktion das Sonderregime nutzen kann, sofern sie die handelsrechtlichen Anforderungen sowie die Vorgaben des LIS erfüllt, wobei die geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe als zulässig erachtet werden.
Cuestión planteada Si la operación de reestructuración planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
Las operaciones de fusión pueden acogerse al régimen especial si se realizan bajo la Ley 3/2009 y cumplen la LIS. Los motivos económicos son válidos si la finalidad no es la mera ventaja fiscal, sino la reestructuración o racionalización de actividades. La existencia de bases imponibles negativas en las sociedades absorbidas no invalida el régimen si la operación no tiene como fin preponderante su aprovechamiento. La compensación de dichas bases estará sujeta a los límites de los artículos 84 y la DT 16ª de la LIS.
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