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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Dividenden und positive Erträge aus dem Verkauf von Anteilen an einer geschlossenen kollektiven Kapitalverwaltungsgesellschaft (SIC) in Portugal unter die Befreiung von der Körperschaftsteuer fallen können. Die DGT stellt fest, dass eine Befreiung möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, die Haltedauer und die Unterwerfung unter eine ausländische Steuer erfüllt werden.
Gestellte Frage
Der positive Ertrag aus der Veräußerung von Anteilen an der portugiesischen SIC könnte von der Befreiung gemäß Artikel 21 des LIS profitieren, sofern die Anforderungen an eine wesentliche Beteiligung und die Haltedauer gemäß Buchstabe a) sowie die Anforderung der Unterwerfung unter eine ausländische Steuer von mindestens 10 % gemäß Buchstabe b) in jedem Haltedauerjahr erfüllt sind. Ebenso setzt die Befreiung voraus, dass die SIC nicht den Status eines Vermögensverwaltungsunternehmens hat und der Abzug von 5 % für Verwaltungsaufwendungen angewendet wird. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist eine Tatsachenfrage, die gegenüber der Verwaltung nachzuweisen ist.
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