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Es wird die Frage der Steuerbefreiung bei der Zulassung eines Fahrzeugs nach einem Umzug ins Ausland aufgeworfen. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung sämtliche gesetzlich festgelegten zeitlichen Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen erfüllt sein müssen.
Cuestión planteada Exención del Impuesto.
Para aplicar la exención por traslado de residencia, el interesado debe haber residido fuera de España al menos doce meses consecutivos antes del traslado. El vehículo debe haber sido utilizado en la antigua residencia al menos seis meses antes del abandono. La matriculación debe solicitarse en un plazo de sesenta días desde la introducción en España y el vehículo no puede transmitirse durante los doce meses siguientes a la matriculación.
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