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V0288-15 26. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · renta del ahorro

Verlust aus dem Verkauf von Aktien kann mit dem Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie verrechnet werden

Eine Steuerpflichtige fragt, ob sie den Gewinn aus dem Verkauf eines Zweitwohnsitzes mit dem Verlust aus dem Verkauf von Aktien verrechnen kann. Die DGT antwortet, dass beide Elemente Ersparniseinkünfte darstellen und miteinander verrechnet werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Verrechnung des durch die Veräußerung der Immobilie erzielten Veräußerungsgewinns mit dem möglichen Veräußerungsverlust aus der Veräußerung der Aktien.

Die Entscheidung der DGT

Vermögensgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die vor mehr als einem Jahr erworben wurden, stellen Ersparniseinkünfte dar. Da sowohl die Immobilie als auch die Aktien Ersparniseinkünfte sind, können die Verluste aus den Aktien mit dem Veräußerungsgewinn der Immobilie in der Bemessungsgrundlage für Ersparnisse verrechnet werden.

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