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V0286-26 9. Februar 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Steuerneutralität bei einer Teilspaltung möglich, sofern ein Geschäftsbereich übertragen wird

Ein Unternehmen, das im Bereich der Tourismusförderung und der Bewirtschaftung von Vermögenswerten tätig ist, erkundigt sich, ob seine Teilspaltung zur Trennung dieser beiden Tätigkeiten unter das Regime der Steuerneutralität fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern das abgesonderte Vermögen einen eigenständigen Geschäftsbereich darstellt und die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

La escisión parcial podrá acogerse al régimen de neutralidad fiscal si el patrimonio segregado constituye una rama de actividad, entendida como un conjunto de elementos capaz de funcionar por sus propios medios. Para ello, la actividad debe existir previamente en la transmitente y contar con una organización diferenciada. Asimismo, la operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, sino motivos económicos válidos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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