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V0286-22 15. Februar 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de bienes usados

Anwendung der Sonderregelung für gebrauchte Waren beim Verkauf von Privatspenden möglich

Ein Verband erkundigt sich, ob die Sonderregelung für gebrauchte Waren beim Verkauf von gespendeten Möbeln angewendet werden kann und wie die Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Die DGT stellt fest, dass dies unter Einhaltung der Voraussetzungen möglich ist und der Anschaffungspreis mit null angesetzt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Anwendung der Sonderregelung für gebrauchte Gegenstände, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke bei den Lieferungen von Möbeln durch die Antragstellerin und gegebenenfalls die Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Frage gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Der Verein gilt als Unternehmer, wenn er Lieferungen von Gegenständen gegen Entgelt tätigt. Er kann die Sonderregelung für gebrauchte Gegenstände anwenden, wenn er die Anmeldung der Aufnahme einer Tätigkeit eingereicht hat und die Möbel von ihm nicht umgestaltet oder renoviert wurden (eine grundlegende Reinigung verhindert dies nicht). Da die Möbel unentgeltlich durch Schenkung erworben wurden, beträgt der Kaufpreis zur Berechnung der Bemessungsgrundlage null.

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