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V0281-19 13. Februar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Praktische Ausbildungsstipendien können als Arbeitslohn besteuert werden, wenn sie die Freistellungsvoraussetzungen nicht erfüllen

Eine Praktikantin in einer staatlichen Behörde erkundigt sich, ob ihre Vergütung als Arbeitsentgelt gilt und welcher Quellensteuerabzug anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütung als Arbeitsentgelt zu versteuern ist, da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bei reglementierten Studien oder Forschung nicht erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob das erhaltene Einkommen steuerrechtlich als Arbeitslohn gilt und, falls ja, welcher Quellensteuerabzug vorzunehmen ist.

Die Entscheidung der DGT

Las becas de formación práctica que no se destinan a cursar estudios reglados ni se encuadran en la exención por investigación del Real Decreto 63/2006, deben tributar como rendimientos del trabajo según el artículo 17 de la LIRPF. En este caso, la beca está sujeta a retención a cuenta del impuesto siguiendo el procedimiento general. La obligación de declarar dependerá de si se superan los límites establecidos en el artículo 96 de la LIRPF.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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