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Es wird geprüft, ob Vergütungen an Gesellschafter für erbrachte Leistungen für ihre Gesellschaft als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten können. Die DGT stellt klar, dass die Vergütung diese Natur hat, sofern die Tätigkeit der Gesellschaft beruflicher Art ist und der Gesellschafter im System der Selbstständigen oder einer Sozialversicherungsmutualität gemeldet ist.
Aufgeworfene Frage 1) Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) für die von der Gesellschaft an den Gesellschafter für die erbrachten Leistungen gezahlten Vergütungen, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Fassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes und der Anwendung von Absatz 6 des Artikels 18 des Körperschaftsteuergesetzes auf diese Vergütungen.
Damit die Leistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten, muss die Tätigkeit sowohl für die Gesellschaft als auch für den Gesellschafter in der zweiten Sektion der IAE-Tarife aufgeführt sein. Zudem muss der Gesellschafter im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbstständige oder in einer alternativen Versicherungsgemeinschaft versichert sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gilt die Vergütung als persönliche Arbeit.
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