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V0264-26 9. Februar 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · imputación temporal

Einnahmen aus Werbekampagnen werden nach dem Rechnungslegungsfortschritt der Körperschaftsteuer zugerechnet

Ein Rundfunkunternehmen erkundigt sich nach der korrekten Zurechnung von Einnahmen aus Werbekampagnen, die sich über mehrere Geschäftsjahre erstrecken. Die DGT stellt klar, dass die Zurechnung dem Rechnungslegungsprinzip der Periodenabgrenzung nach dem Leistungsfortschritt folgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Bei der Körperschaftsteuer sind Erlöse aus Dienstleistungen in den steuerpflichtigen Ertrag einzubeziehen, wenn sie nach den Rechnungslegungsvorschriften entstehen, unabhängig von der Zahlung. Wenn die Verpflichtung über einen Zeitraum erfüllt wird, erfolgt die Zurechnung auf der Grundlage des Fortschritts bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, sofern verlässliche Informationen vorliegen. Bei der Umsatzsteuer entsteht die Steuerpflicht mit der Erbringung der Dienstleistungen, es sei denn, es liegen Vorauszahlungen vor, in diesem Fall entsteht die Steuer zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.

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