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V0257-15 22. Januar 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Gewerbe in Einkaufszentren: Selbstständigkeit der Verkaufsräume durch eigene Verkaufsfläche

Ein Steuerpflichtiger, der in einem Einkaufszentrum frittierte Teigwaren verkauft, erkundigt sich nach der Selbstständigkeit seiner Räumlichkeiten im Hinblick auf die Methode der objektiven Schätzung. Die DGT stellt klar, dass die Räumlichkeiten als selbstständig gelten, sofern sie über eine eigene Verkaufsfläche für den Kundenverkehr verfügen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, für die Ermittlung des Nettoertrags als unabhängig oder abhängig anzusehen sind.

Die Entscheidung der DGT

Als unabhängige Betriebsstätte gilt ein Objekt, das über einen eigenen Verkaufsraum für die Kundenbetreuung verfügt, selbst wenn es sich in einem Einkaufszentrum befindet. Um unabhängig zu sein, muss der Raum zur ausschließlichen Nutzung durch den Inhaber der Tätigkeit bestimmt sein.

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