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V0255-22 14. Februar 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Erforderliche Auflösung und Liquidation der Gesellschaft zur steuerlichen Berücksichtigung von Kapitalverlusten aus Gesellschaftsanteilen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Kapitalverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Anteilen an einer Gesellschaft in Insolvenz resultiert. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung von Artikel 37.1.e) des LIRPF zunächst die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anrechnung eines Kapitalverlustes in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Damit Beteiligungen an insolventen Unternehmen gemäß Artikel 37.1.e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als Kapitalverluste gelten, müssen zuvor die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erfolgen. Der Veranlagungszeitraum, in dem der Verlust anzusetzen ist, ist derjenige, in dem diese Liquidation stattfindet.

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