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V0244-21 11. Februar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Zulässigkeit des Abzugs für geografische Mobilität bei Anmeldung beim Arbeitsamt vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er als Beamter den Abzug für geografische Mobilität geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit erfüllt sind, die Anmeldung beim Arbeitsamt vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der Bestehenden erfolgt und ein Wohnsitzwechsel stattfindet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob er berechtigt wäre, in seiner Einkommensteuererklärung den erhöhten abziehbaren Aufwand für geografische Mobilität für die als Beamter erzielten Arbeitseinkünfte geltend zu machen.

Die Entscheidung der DGT

Um den erhöhten Aufwand für geografische Mobilität anzuwenden, muss der Steuerpflichtige arbeitslos und bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Diese Anmeldung muss vor dem Datum der Veröffentlichung der endgültigen Liste der für die Auswahlprüfungen zugelassenen Bewerber erfolgen. Zudem muss ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel in eine neue Gemeinde aufgrund der neuen Arbeitsstelle stattfinden. Die Erhöhung findet im Veranlagungszeitraum der Änderung und im darauffolgenden Anwendung.

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