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Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich nach der Anwendung des Spendenabzugs in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT erläutert, dass für den Abzug die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllt sein müssen oder die Organisation als gemeinnützige Stiftung bzw. Vereinigung anerkannt sein muss, wobei zudem die Schenkungsabsicht bei den Zuwendungen vorausgesetzt wird.
Cuestión planteada Aplicación de la deducción por donativos en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas
Para la deducción por donativos en el IRPF, la entidad donataria debe ser una entidad sin fines lucrativos de la Ley 49/2002 o una fundación/asociación de utilidad pública. En el caso de las entidades de la Ley 49/2002, las aportaciones deben ser voluntarias y realizadas con ánimo de liberalidad. Este ánimo de liberalidad se determina mediante criterios objetivos, atendiendo a los derechos que el pagador reciba a cambio según los estatutos, sin considerar motivaciones subjetivas.
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