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V0217-14 29. Januar 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial

Einbringung von Immobilien für künftige Hotelnutzung unter dem Sonderregime der Körperschaftsteuer möglich

Ein Immobilienunternehmen erkundigt sich, ob eine Teilspaltung oder die Einbringung von Immobilien zur Schaffung von Ferienwohnungen unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer (IS) fällt. Die DGT stellt fest, dass die Spaltung nicht als Geschäftszweig gilt, die Sacheinlage jedoch unter den Voraussetzungen des Artikels 94 des TRLIS für das Sonderregime in Betracht kommt.

Die gestellte Frage

1) Si las operaciones descritas pueden acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VIII, del título VII del Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades aprobado por Real Decreto Legislativo 4/2004, de 5 de Marzo.

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