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Es wurde angefragt, ob die Einbringung geschenkter Anteile sowie selbstgehaltener Anteile in eine neue Holdinggesellschaft den Freibetrag gemäß Artikel 20.6 des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes beeinträchtigen würde. Die DGT stellt klar, dass der Freibetrag nicht verloren geht, sofern der Anschaffungswert beibehalten wird und die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Si afectaría al mantenimiento de la reducción prevista en el artículo 20.6 de la Ley del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones la aportación de las participaciones donadas como de las de anterior titularidad de los donatarios a la nueva sociedad "holding" antes de la finalización del plazo legal.
Si los órganos de administración realizan operaciones societarias (como aportación de activos) y la titularidad pasa de las participaciones originales a las recibidas a cambio de estas, no se pierde la reducción si se conserva el valor de adquisición. Este criterio es aplicable a adquisiciones inter vivos, incluso si la aportación a la nueva sociedad incluye otras participaciones de anterior titularidad de los donatarios.
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