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Ein Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften erkundigt sich nach der Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung auf seine Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für Dienstleistungen gilt, die im kollektiven Interesse der Mitglieder erbracht und ausschließlich durch die in der Satzung festgelegten Beiträge finanziert werden. Sie gilt jedoch nicht für Dienstleistungen, die zu einem unabhängigen Preis zur Befriedigung individueller Interessen erbracht werden.
Cuestión planteada Aplicación de la exención prevista en el artículo 20.Uno.12º de la Ley 37/1992 a las cantidades percibidas por los distintos conceptos señalados.
Las federaciones sin ánimo de lucro pueden aplicar la exención del artículo 20.Uno.12º de la Ley 37/1992 cuando prestan servicios en defensa de los intereses colectivos de sus miembros. Para ello, la contraprestación no puede ser distinta de las cotizaciones fijadas en los estatutos, entendiendo estas como cualquier cantidad que los miembros deban pagar por igual para cumplir el objeto social. No se aplica la exención si se factura un precio independiente de la cuota para satisfacer intereses particulares o si se realizan actividades para terceros.
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