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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Steuerabzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz erneut geltend machen kann, nachdem er wieder in eine im Jahr 2003 erworbene Immobilie eingezogen ist. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die durch das Gesetz 16/2012 eingeführten Voraussetzungen der Übergangsregelung erfüllt sind.
Cuestión planteada Derecho a aplicar de nuevo la deducción por inversión en vivienda habitual a partir del momento en el que en 2013 vuelve a constituir su residencia habitual, considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012, con efectos 1 de enero de 2013.
Para aplicar la deducción tras la supresión de 2013, el contribuyente debe haber adquirido la vivienda antes de esa fecha y haber practicado la deducción por dicha vivienda en un periodo anterior a 1 de enero de 2013. Si se cumplen estos requisitos, se puede reiniciar la práctica de la deducción por las cantidades satisfechas desde el momento en que la vivienda vuelve a ser residencia habitual, aplicando la normativa vigente a 31 de diciembre de 2012.
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