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V0169-17 24. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · comunidades de montes vecinales

Holzverkäufe zur Rückzahlung von Vorschüssen sind kein Aufwand, sondern Passivtilgung

Eine Gemeinschaft von Nachbarschaftswaldungen fragt an, ob der Teil des Holzverkaufs, der zur Rückzahlung eines Vorschusses der Verwaltung dient, als Aufwand abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass es sich hierbei nicht um einen Aufwand, sondern um die Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob diese 30 % als Aufwand abziehbar sind und, falls ja, welches Belegdokument die anfragende Einheit zur Rechtfertigung benötigen würde und zu welchem Datum der Aufwand zuzurechnen wäre.

Die Entscheidung der DGT

Der Betrag aus dem Holzverkauf stellt einen Ertrag der Gemeinschaft dar. Der für die Rückzahlung der rückzahlbaren Vorschusszahlung reservierte Teil ist keine Ausgabe, sondern entspricht der Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit, die in der Position der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Passivseite der Bilanz aufzunehmen ist.

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