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V0164-16 19. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · arrendamiento de local comercial

Vermietung von Gewerberäumen unterliegt der MwSt.; Bemessungsgrundlage umfasst auch vom Mieter durchgeführte bauliche Maßnahmen

Die Anfragende erkundigt sich, ob während einer mietfreien Zeit bei der Vermietung von Gewerberäumen die Umsatzsteuer zu deklarieren ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung von Gewerberäumen der Umsatzsteuer unterliegt und die Bemessungsgrundlage sowohl die Miete als auch die Anpassungsmaßnahmen umfassen muss, die dem Vermieter zugutekommen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.) Ob die Anfragende verpflichtet ist, die MwSt. während der Karenzzeit zu deklarieren.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermietung von Gewerberäumen ist nicht von der MwSt. befreit, im Gegensatz zu Räumlichkeiten, die als Wohnraum bestimmt sind. Die Bemessungsgrundlage umfasst die geldwerte Gegenleistung sowie alle tatsächlichen Gutschriften oder Beträge, die der Miete gleichgestellt sind, wie etwa Verbesserungsmaßnahmen, die in das Eigentum des Eigentümers übergehen. Wenn die Höhe der Gegenleistung zum Zeitpunkt des Entstehens nicht bekannt ist, muss der Steuerpflichtige sie vorläufig unter Anwendung fundierter Kriterien festlegen.

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