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V0149-16 19. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por ascendientes

Mindestbeträge für Vorfahren und Behinderung: Einkommensgrenze für Vorfahren bei 8.000 Euro

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er die Mindestbeträge für Vorfahren und für Behinderung für seine Schwiegermutter mit einem hohen Grad an Abhängigkeit geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass die Schwiegermutter in der Einzelveranlagung nicht als Vorfahre gilt und dass bei einer Zusammenveranlagung das Einkommen des Vorfahren die gleichzeitige Anwendung beider Mindestbeträge ausschließt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung des Mindestbetrags für Vorfahren und für Behinderung.

Die Entscheidung der DGT

Der Mindestbetrag für Vorfahren setzt voraus, dass dieser über keine Jahreseinkünfte von mehr als 8.000 Euro verfügt. Die Nichtanwendung des Mindestbetrags für Vorfahren führt zur Nichtanwendung des Mindestbetrags für Behinderung. Zudem gleicht der Grad der Abhängigkeit nicht automatisch den Status einer Person mit Behinderung für Zwecke der Einkommensteuer an, welcher durch ein Zertifikat der zuständigen Stellen für die Bewertung von Erwerbsunfähigkeit nachzuweisen ist.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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