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V0138-14 22. Januar 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Anwendung des Regelsatzes von 21 % auf die Übertragung eines im Bau befindlichen Gebäudes

Ein Bauträger erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für die Übertragung eines fünfgeschossigen Wohngebäudes vor dessen Fertigstellung. Die DGT stellt fest, dass das Gebäude aufgrund des unvollendeten Zustands nicht als Wohnraum nutzbar ist und daher der Regelsatz anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auf diese Übertragung anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Um den ermäßigten Steuersatz von 10 % anzuwenden, muss das Gebäude oder ein Teil davon zum Zeitpunkt der Übergabe als Wohnraum geeignet sein. Ein im Bau befindliches Objekt mangelt es an dieser Eignung. Daher ist der allgemeine Steuersatz von 21 % anzuwenden (gemäß der ab September 2012 geltenden Rechtsvorschrift).

Auf einen konkreten Fall anwenden

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