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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der Gewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung von 49,0039 % an einer anderen Gesellschaft steuerbefreit sei. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung gemäß Artikel 21 des LIS anwendbar ist, sofern die Beteiligungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Ausschlussgründe des fünften Absatzes nicht vorliegen.
Cuestión planteada Si a la renta positiva obtenida en la transmisión de las participaciones de A le sería de aplicación la exención prevista en el artículo 21 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades.
La entidad podrá aplicar la exención del artículo 21 de la LIS sobre las rentas de la transmisión si posee la participación de forma ininterrumpida durante el año anterior y cumple el porcentaje mínimo requerido. Para este análisis se parte de la presunción de que la entidad participada no es una sociedad holding ni patrimonial, y es residente en España. La exención no será aplicable si concurren las circunstancias de exclusión establecidas en el apartado quinto del citado artículo.
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