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V0133-17 23. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · consolidación fiscal

Schulderlass zwischen Gesellschaften derselben Gruppe unter Umständen steuerfrei, sofern es sich um Eigenkapitalzuführungen handelt

Eine Muttergesellschaft prüft die steuerlichen Auswirkungen des Erlasses oder der Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital zwischen ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer Umstrukturierung. Die DGT stellt klar, dass der Erlass von Forderungen zwischen zu 100 % beteiligten Gesellschaften als Eigenkapitalzuführung gilt und somit keine steuerpflichtigen Erträge auslöst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage. Wird im Text der Antwort beschrieben.

Die Entscheidung der DGT

Der Erlass einer Forderung einer Muttergesellschaft gegenüber einer Tochtergesellschaft (100 % beteiligt) gilt als Einlage in das Eigenkapital, ohne dass ein buchhalterischer oder steuerlicher Ertrag entsteht. Bei der Kapitalisierung von Forderungen wird der Ertrag aus der Differenz zwischen dem Wert der Kapitalerhöhung und dem steuerlichen Wert der Forderung in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Finanzerträge aus dem Erlass von Forderungen Dritter müssen die Nettofinanzaufwendungen im Hinblick auf die Grenze von 30 % des Betriebsergebnisses mindern. Eine Schuldenneuverhandlung, die einen Ertrag zum beizulegenden Zeitwert generiert, wird steuerlich einem Forderungsverzicht gleichgestellt.

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