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V0126-21 29. Januar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Verkauf von Lagerboxen nach Umbau zur Vermarktung unterliegt der Einkommensteuer auf wirtschaftliche Tätigkeit statt auf Veräußerungsgewinne

Ein Eigentümer wandelt ein gemietetes Ladenlokal in siebzehn Lagerboxen um, um diese an Dritte zu verkaufen. Die DGT stellt klar, dass diese Immobilienprojektentwicklung eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Daher unterliegt der Verkauf der Besteuerung als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit und nicht als Veräußerungsgewinne oder -verluste.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Qualifizierung der Einkünfte aus dem Verkauf von Lagerboxen im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Bautätigkeit ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn eine Organisation von Mitteln zur Herstellung oder zum Vertrieb von Gütern vorliegt, wie es bei der Zweckbestimmung von Immobilien zum Verkauf der Fall ist. Lagerboxen gelten als Vorräte, und deren Übertragung generiert Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Der Nettogewinn wird nach der Methode der direkten Schätzung ermittelt. Der Anschaffungswert der Betriebsstätte entspricht ihrem Anschaffungswert abzüglich der steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen.

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