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V0095-22 21. Januar 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · unidad económica autónoma

Übertragung von Immobilien ohne Organisationsstruktur unterliegt der MwSt.

Unternehmen fragen an, ob die Übertragung von Immobilienvermögen ohne Rechtsnachfolge des bestehenden Managementvertrags eine nicht steuerbare Transaktion darstellt. Die DGT stellt fest, dass die Operation der Steuer unterliegt, da keine Struktur aus personellen oder materiellen Mitteln übertragen wird, die eine eigenständige Tätigkeit ermöglicht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Übertragung von Immobilienvermögen unter den angefragten Bedingungen eine der Mehrwertsteuer unterliegende Operation ist.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Übertragung eines Satzes von Elementen nicht der Umsatzsteuer unterliegt, müssen diese eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden, die in der Lage ist, am Sitz des Übertragenden eine geschäftliche Tätigkeit mit eigenen Mitteln auszuüben. Wenn die Übertragung von Immobilien nicht von einer Organisationsstruktur aus materiellen und menschlichen Produktionsfaktoren begleitet wird, gilt sie als bloße Übertragung von Vermögenswerten. In diesem Fall impliziert die Entscheidung, den Managementvertrag nicht zu subrogieren, dass nur Immobilienaktiva und -passiva ohne die Mittel zur Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit übertragen werden.

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