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V0087-24 15. Februar 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine können in der gemeinsamen Steuererklärung abzugsfähig sein, sofern sie als Schenkung erfolgen

Eine gemeinnützige Vereinigung erkundigte sich, ob die von ihren Mitgliedern (Menschen mit geistiger Behinderung) gezahlten Beiträge in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung (IRPF) der Mitglieder und ihrer Eltern steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern es sich bei den Beiträgen um unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen handelt, die aus uneigennütziger Beweggrund (ánimo de liberalidad) und ohne Gegenleistung geleistet werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die von diesen Personen an den Verein gezahlten Beträge im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung, die sie mit ihren Eltern einreichen, für den Spendenabzug der Einkommensteuer (IRPF) in Betracht kommen könnten.

Die Entscheidung der DGT

Damit Mitgliedsbeiträge an Vereine mit öffentlichem Nutzen abzugsfähig sind, müssen sie unwiderrufliche, reine und einfache Schenkungen oder Beiträge ohne gegenwärtige oder zukünftige Gegenleistung sein. Es ist erforderlich, dass der Beitrag mit der Absicht der Unentgeltlichkeit erfolgt, was anhand objektiver Kriterien und nicht subjektiver Beweggründe unter Berücksichtigung der in der Satzung gewährten Rechte zu bestimmen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Steuerpflichtigen gemeinsam veranlagt werden, kann der Abzug in dieser Erklärung innerhalb der Grenzen des Gesetzes 49/2002 angewandt werden.

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