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Ein Anfragender erkundigt sich, ob auf die Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf die Treueprämie die 30 %ige Steuerermäßigung gemäß Art. 18.2 LIRPF angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Abfindung für diese Ermäßigung in Betracht kommt, die Treueprämie jedoch nicht, sofern diese Ermäßigung bereits in den vorangegangenen fünf Jahren in Anspruch genommen wurde.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la reducción del 30 por ciento prevista en el artículo 18.2 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas a la indemnización por desvinculación y al premio de permanencia.
La indemnización por desvinculación puede aplicar la reducción del 30% siempre que no se hayan aplicado reducciones por rendimientos con período de generación superior a dos años en los cinco períodos impositivos anteriores. El premio de permanencia no podrá disfrutar de esta reducción si se percibe dentro del plazo de cinco años tras haber aplicado la reducción en el período impositivo 2017.
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