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V0073-16 13. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · ciclo integral del agua

Dienstleistungen des integrierten Wasserkreislaufs unterliegen der MwSt., auch wenn die Gegenleistung eine Gebühr ist

Eine einer Gemeindevereinigung gehörende Kapitalgesellschaft erkundigte sich, ob die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mittels Gebühren der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeiten aufgrund ihres Charakters als unternehmerische Wasserverteilungsleistungen steuerpflichtig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerpflicht der von der anfragenden Gesellschaft durchgeführten Umsätze hinsichtlich der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Wasserverteilungsaktivitäten, einschließlich Entnahme, Versorgung, Trinkwasseraufbereitung, Abwasserentsorgung und Reinigung, unterliegen der Umsatzsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenleistung steuerlicher Natur ist oder im Rahmen von Managementaufträgen erfolgt. Daher müssen Wasserversorgungs- und Sanitärdienstleistungen den entsprechenden Steuersatz berechnen.

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